Leistungen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

Klasse AM:  

  • Zweirädrige Kleinkrafträder/Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor/
  • Dreirädrige Kleinkrafträder/Leichtkraftfahrzeuge
  • Mindestalter: 16 Jahre 

Klasse A1:

  • Leichtkrafträder/Dreirädrige Kraftfahrzeuge. Kradtrad bis 125 ccm
  • Hubraum, max. 11 kW Motorleistung,Leistungsgewicht 0,1 Kg/Kw
  • Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2:

  • Kraftrad bis 35 Kw Motorleistung.0,2 Kg/Kw Leistungsgewicht
  • Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A :

  • Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren

Klasse BE:

  • Mit der Klasse dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren.Z.G. des Anhängers  max. 3.500 kg,  

Klasse B:

  • Autoführerschein; ab 18 Jahren

Klasse B96:

  • Anhänger 3500 Kg bis 4250 Kg

 

zu fairen Konditionen. Unsere langjährige Berufserfahrung macht das Lernen besonders einfach und unterstützt Sie bei dem Weg zum Führerschein.

Bei der Vorbereitung stehen wir Ihnen zur Seite und beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen. Lassen Sie sich nicht drängen oder unter Druck setzen: Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen müssen Sie keine Angst vor den Prüfungen haben.

Informieren Sie sich auch direkt in unserer Fahrschule. Wir beraten Sie fachkundig und gerne!

Aufbauseminar

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.

 

Wir organisieren die Nachschulung in einem Verteilerkreis. 

Im Einzugsgebiet Märkischer Kreis, Kreis Unna, Menden, Schwerte, Iserlohn, Dortmund, Unna, Kamen und Böhnen.

Aus diesem Grund können wir regelmäßig Nachschulungen anbieten.

Bei uns bekommen Sie nicht 14 Tage vor Ablauf der Frist gesagt:

„Wir bekommen den Kurs nicht voll Sie müssen sich nach einer anderen Fahrschule umsehen“

Führerscheinfinanzierung

Wir bieten auch Führerscheinfinanzierungen an.

Einfach unverbindlich auf den Link klicken.

Um eine Anfrage für die Führerscheinfinanzierung zu starten, drücken Sie auf diesen Button und füllen Sie entsprechendes Antragsformular aus. Sie bekommen die Finanzierungsentscheidung direkt angezeigt.
Exklusives Angebot von ExpoKredit.

Theorie & Praxis

Der theor. Unterricht ist jeweils an den Tagen der Bürozeit. Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss, sowie den 

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
  12. Lebenslanges lernen

Klassenspezifischer Stoff Klasse B    

  1. Technische Bedingungen, Personen und Güterbeförderung-umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
  2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen

 

Klassenspezifischer Stoff der Klassen A       

  1. Wissenswertes vor dem Fahren
  2. Der richtige Umgang mit dem Motorrad
  3. Sicheres und umweltbewusstes Fahren
  4. Richtiges Verhalten in besonderen Situationen

 

Praktischer Unterricht

 

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, es gelten die Richtlinien für den Stufenführerschein.