Der theor. Unterricht ist jeweils an den Tagen der Bürozeit. Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss, sowie den
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
- Lebenslanges lernen
Klassenspezifischer Stoff Klasse B
- Technische Bedingungen, Personen und Güterbeförderung-umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen
Klassenspezifischer Stoff der Klassen A
- Wissenswertes vor dem Fahren
- Der richtige Umgang mit dem Motorrad
- Sicheres und umweltbewusstes Fahren
- Richtiges Verhalten in besonderen Situationen
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem
Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, es gelten die Richtlinien für den Stufenführerschein.